Allgemeine geschäftsbedingungen
BoConcept Innsbruck
Story Interior GmbH Hallerstraße 125a A-6020 Innsbruck Tel. +43 (0) 5212 214 240 Fax +43 (0) 5212 214 240 – 40 E-Mail: innsbruck@boconcept.at Registriert beim LG Innsbruck unter FN 430395i UID-Nr.: ATU69390045
1. Geltungsbereich und Begriffsdefinitionen
1.1 Die Geschäftsabwicklung und Lieferung erfolgt ausschließlich zu den vorliegenden AGB, die sämtlichen mit unseren Kunden abgeschlossenen Verträgen zugrunde liegen. Den nachfolgenden Bestimmungen entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen finden keine Anwendung, wenn die Abweichung nicht schriftlich vereinbart wurde.
1.2 'Verbraucher' im Sinne dieser AGB, sind natürliche Personen, bei denen der Zweck des Kaufes nicht einer gewerblichen, selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
1.3 'Unternehmer' im Sinne dieser AGB sind dagegen natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die zu gewerblichen, selbständigen oder freiberuflichen Zwecken bestellen.
1.4 'Kunden' oder 'Käufer' im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
2. Vertragsabschluss
2.1 Der Vertragsabschluss kommt durch die Unterfertigung eines Auftrages durch den Kunden oder durch unsere schriftliche Bestätigung einer Kundenbestellung zustande. Der Kunde ist grundsätzlich an den abgeschlossenen Vertrag gebunden.
2.2 Nebenabreden zu einem Kaufvertrag, insbesondere Zusagen eines Mitarbeiters von uns sind nur gültig, wenn sie – Verbrauchergeschäfte ausgenommen – schriftlich vereinbart werden. Mit Unterfertigung des Kaufvertrages ist der Verkauf für beide Teile abgeschlossen und verbindlich. Nachträgliche Änderungswünsche, insbesondere im Hinblick auf bereits in Produktion befindliche Möbel und Waren, geschnittene Meterware, werden von uns nicht akzeptiert.
2.3 Werden vom Kunden Pläne beigestellt oder Maßangaben gemacht, haftet er für deren Richtigkeit, sofern nicht ihre Unrichtigkeit offenkundig ist. Erweist sich eine Anweisung des Kunden als unrichtig, werden wir ihn davon unverzüglich verständigen und ihn um entsprechende Richtigstellung ersuchen. Bei nicht angemessener rechtzeitiger Richtigstellung, treffen den Kunden, neben den bis dahin aufgelaufenen Kosten, auch die Verzugsfolgen.
2.4 Serienmäßig hergestellte Möbel und Waren werden nach Muster oder Abbildung verkauft. Es besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsmuster. Handelsübliche und zumutbare Farb- und Strukturabweichungen bei Holzoberflächen bleiben vorbehalten. Ebenso bleiben handelsübliche und zumutbare Abweichungen bei Textilien (z.B. Möbel- und Dekorationsstoffen und Leder) vorbehalten. Das gilt im Besonderen hinsichtlich geringfügiger Abweichungen in der Ausführung gegenüber Stoff- und Ledermustern, insbesondere im Farbton.
2.5 BoConcept betreibt erheblichen Aufwand seine Produkte zu illustrieren, in Form von Katalogen, Prospekten und über den Online Auftritt. Bei Online Bestellungen oder Auswahl über den Katalog empfehlen wir, eine Mustermappe zu bestellen, oder sich mit unserem BoConcept Store in Verbindung zu setzen, wenn ein genau passender Farbton von größter Wichtigkeit ist.
2.6 Haben sich durch einen Kaufvertrag mehrere Käufer verpflichtet, so haften diese für die Erfüllung aller in diesem Vertrag übernommenen Verpflichtungen gemäß ABGB als Solidarschuldner zur ungeteilten Hand.
3. Lieferfrist
3.1 Die Frist für die Lieferung beginnt am Zahlungseingang (Überweisung der vereinbarten Anzahlung) folgenden Werktag zu laufen und endet am letzten Tag der im Auftrag vereinbarten Lieferfrist. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Lieferort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Falls die Story Interior GmbH diese Lieferzeit nicht einhalten kann, hat der Kunde eine angemessene Nachfrist von mindestens 6 Wochen zu gewähren – beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen In-Verzug-Setzung durch den Kunden, oder – im Fall kalendermäßig bestimmter Lieferfrist – mit deren Ablauf. Trifft die Ware nicht bis zum Ablauf der gesetzten Nachfrist ein, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
3.2 Von uns nicht zu vertretende Störungen in unserem Geschäftsbetrieb oder bei unseren Lieferanten, insbesondere durch Arbeitsausstände und Aussperrungen, sowie Fälle höherer Gewalt, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen, verlängern die Lieferzeit entsprechend. Dauert das Leistungshindernis in den vorgenannten Fällen über einen Zeitraum von mehr als 6 Wochen nach den ursprünglich geltenden Lieferzeiten an, so ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz bestehen nicht.
4. Abholung, Lieferung und Montage
4.1. Sobald die bestellte Ware vollständig eingetroffen ist, erhalten die Kunden bei Abholung sowie bei Lieferung von uns eine Verständigung.
4.2 Die Lieferung erfolgt an Adressen, welche nicht weiter als 25 km vom BoConcept Store entfernt sind, mit Lieferungskosten ab 149,- Euro bis in die Wohnung inkl. Montage. Für Lieferungen an Adressen, welche weiter als 25 km vom BoConcept Store entfernt sind, werden bei Vertragsabschluss gesondert die Preise für die vereinbarten Leistungen vereinbart.
4.3 Bei Lieferung muss der Lieferweg frei sein. Die gekauften Möbel können durch Türen, Treppenhäuser etc. angeliefert werden. Bohrungen sind in Montagepreisen nicht mit inbegriffen. Sie dürfen aus versicherungstechnischen Gründen von uns nicht ausgeführt werden. Falls Bohrungen durchgeführt werden, können wir nicht für etwaige Schäden haftbar gemacht werden.
4.4 Es ist zu beachten, dass gewisse Produkte vormontiert geliefert werden. Lampen und Leuchten dürfen aus rechtlichen Gründen nicht von uns montiert werden.
4.5 Lagernde Ware kann vom Kunden nach Bezahlung sofort mitgenommen werden. Bestellte Waren können nach Vereinbarung abgeholt werden. Bei Selbstabholung liegt die Transportgefahr beim Kunden.
5. Gefahrenübergang, Qualitätskontrolle
5.1 Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware beim Versendungskauf mit der Übergabe der Ware an den Verbraucher oder einen von ihm bestimmten Empfänger über. Dies gilt unabhängig davon, ob der Versand versichert erfolgt oder nicht. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer sich im Annahmeverzug befindet. Ansonsten geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.
5.2 Der Käufer hat die Ware sofort nach Lieferung oder Abholung zu untersuchen und erkennbare Mängel innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich zu rügen. Bei berechtigten Reklamationen ist der reklamierte Artikel in der Originalverpackung zurück zu bringen. Reklamationen entbinden den Käufer nicht von der Zahlungspflicht.
6. Annahmeverzug
6.1 Der Käufer verpflichtet sich, seine bestellte Ware nach Eintreffen in unserem Lager innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen abzuholen oder diese bei vereinbarter Lieferung abzunehmen. Nach Ablauf der Frist werden dem Käufer pro angefangenen Monat 3% vom Warenwert als Lagerkosten in Rechnung gestellt. Dabei können wir uns zur Lagerung auch einer Spedition bedienen.
6.2 Sind seit Beginn des Annahmeverzuges mindestens zwei Monate verstrichen, können wir zwischenzeitlich eingetretene Preiserhöhungen, die durch kollektivvertragliche Lohnerhöhungen oder Materialpreiserhöhungen erfolgten, entsprechend an den Kunden weitergeben.
6.3 Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist stillschweigt, die Abnahme verweigert oder ausdrücklich erklärt, die bestellte Ware nicht annehmen zu wollen, können wir vom Vertrag zurücktreten und die Ware nach erfolgtem Rücktritt an einen anderen Kunden weiterverkaufen. Für diesen Fall sind wir zur Verrechnung eines pauschalen Schadenersatzes von 25 % des Rechnungsbetrages oder aber des tatsächlich entstandenen Schadens (bei Sonderanfertigungen bzw. nicht allgemein verkaufbarer Ware) berechtigt.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen unser Eigentum. Wird der Kaufgegenstand ausnahmsweise vor Bezahlung an den Käufer ausgefolgt, bleibt diese bis zur vollständigen Bezahlung (inkl. aller Nebengebühren) in unserem Eigentum (Vorbehaltsware). Der Käufer darf bis zur vollständigen Begleichung unserer Forderung über die Vorbehaltsware nicht verfügen und trägt das volle Risiko für die ihm anvertraute Ware, insbesondere für die Gefahr des Untergangs, des Verlustes oder der Verschlechterung. Für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes hat der Käufer die Ware pfleglich und schonend zu behandeln. Bei Zugriffen Dritter – insbesondere durch Pfändung – auf die Vorbehaltsware hat der Käufer auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können.
7.2 Ist der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, gelten ergänzend die nachfolgenden Bedingungen: Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Wir behalten uns vor, die Zustimmung zur Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware zu widerrufen, sowie im Falle des Zahlungsverzuges vom Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe der Ware zu verlangen.
8. Preise, Zahlungsbedingungen
8.1 Die vereinbarten Produktpreise beinhalten die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer.
8.2 Zahlungen können in bar, per Überweisung, mit Bankomat- oder Kreditkarte geleistet werden. Barzahlungen gelten nur bei Vorlage der Quittung als geleistet. Restzahlungen müssen entweder vor bzw. spätestens bei der Abholung oder Lieferung vollständig getätigt werden.
8.3 Wir behalten uns vor, mindestens die Hälfte der Auftragssumme als Anzahlung zu verlangen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt als Fälligkeitstermin für das restliche Vertragsentgelt der Tag, an dem die Ware bei uns im Lager eintrifft, also vor Auslieferung der Waren.
8.4 Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt die gesetzlichen Verzugszinsen zu verrechnen. Zusätzlich hat der Kunde Mahnspesen in Höhe von pauschal € 10,00 pro erfolgter Mahnung sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr € 10,00 zu ersetzen. Bei erfolgloser 2. Mahnung sind wir berechtigt, ein Inkassobüro zu beauftragen, dessen Kosten uns der Kunde bis zu den gesetzlich erlaubten Höchstbeträgen zu ersetzen hat.
8.5 Bei Zahlungsverzug sind wir von allen weiteren Leistungs-und Lieferverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzuhalten, Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Im letztgenannten Fall sind wir zur Verrechnung eines pauschalen Schadenersatzes von 25 % des Rechnungsbetrages oder aber des tatsächlich entstandenen Schadens berechtigt.
9. Rücktritt Durch Story Interior GmbH
9.1 Wir sind nicht verpflichtet zu liefern, wenn der Hersteller die Produktion der bestellten Ware eingestellt hat oder Fälle höherer Gewalt vorliegen, sofern diese Umstände nach Vertragsabschluss eingetreten sind, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar waren und wir den Lieferausfall nicht zu vertreten haben. In diesem Fall werden wir den Käufer unverzüglich benachrichtigen und bereits geleistete Zahlungen binnen fünf Werktagen erstatten.
9.2 Wir sind zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt, wenn der Käufer über die für seine Kreditwürdigkeit wesentlichen Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat und unsere Forderung somit in begründeter Weise als gefährdet anzusehen ist. Gleiches gilt, wenn der Käufer wegen objektiver Zahlungsunfähigkeit seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt wurde. Für diesen Fall sind wir zur Verrechnung eines pauschalen Schadenersatzes von 25 % des Rechnungsbetrages oder aber des tatsächlich entstandenen Schadens (bei Sonderanfertigungen bzw. nicht allgemein verkaufbarer Ware) berechtigt.
10. Gewährleistung
10.1 Der Käufer kann bei einem nachgewiesenen Mangel Nacherfüllung verlangen, wobei er das Wahlrecht zwischen Mangelbeseitigung (Nachbesserung) oder Ersatzlieferung hat. Offensichtliche bzw. sofort erkennbare Mängel sind vom Käufer binnen 14 (vierzehn) Tagen nach Warenübernahme an uns schriftlich bekanntzugeben.
10.2 Der Käufer kann eine Aufhebung des Kaufvertrages (Rücktritt) oder eine Herabsetzung des Preises verlangen, wenn die Nachbesserung von uns nicht innerhalb einer angemessenen Frist – mangels anderer Vereinbarungen längstens innerhalb von acht Wochen – erbracht wird oder fehlschlägt oder wir die Ersatzlieferung verweigern oder nicht innerhalb einer angemessenen Frist erbringen.
10.3 Wir können die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer bleibt.
10.4 Wählt der Käufer nach Ziff. 10.2 den Rücktritt, so hat er die mangelhafte Ware uns zurück zu geben und uns auf Verlangen Wertersatz für den gezogenen Nutzen zu leisten. Für die Wertermittlung kommt es auf die zeitanteilige lineare Wertminderung im Vergleich zwischen tatsächlicher Nutzungsdauer und voraussichtlicher Gesamtnutzungsdauer an.
10.5 Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die beim Käufer durch unnatürliche Benutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, sonstige Temperatur- oder Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Behandlung entstanden sind.
10.6 Gewährleistungsansprüche verjähren 2 Jahre nach der Übergabe der Ware.
10.7 Ist der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, beträgt die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche 1 (ein) Jahr ab Übergabe der Ware.
11. Gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher
11.1 Hat der Verbraucher seine Vertragserklärung weder in unseren Geschäftsräumen noch bei einem von uns genutzten Messestand abgegeben, so kann er von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten.
Dies gilt nicht für Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher notwendig ist oder die Waren eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind. Hierzu gehören alle nach Kundenwunsch individuell gefertigten Polster- u. Ledermöbel mit kundenspezifischer Material- und Farbauswahl.
11.2 Der Käufer kann vom Vertrag oder Vertragsantrag zurücktreten, wenn ohne seine Veranlassung für seine Einwilligung maßgebliche Umstände, welche wir im Vertrag ausdrücklich als wahrscheinlich dargestellt haben (zB Aussicht auf einen Kredit), nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten.
11.3 Um das Widerrufsrecht auszuüben, müssen uns Verbraucher per Brief an unsere im Kaufvertrag ersichtliche Geschäftsadresse oder per E-Mail eine eindeutige Erklärung hinsichtlich des Rücktritts vom Kaufvertrag senden. Machen Verbraucher von dieser Möglichkeit Gebrauch, erhalten diese von uns unverzüglich eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs.
11.4 Im Fall eines berechtigten Widerrufs ersetzen wir dem Verbraucher unverzüglich alle bis dahin erhaltenen Zahlungen. Im Fall von bereits erfolgten Lieferungen erfolgt die Rückzahlung nach vollständiger Retournierung der übernommenen Waren.
12. Datenschutz
12.1 Der Käufer stimmt zu, dass seine personenbezogenen Daten bis auf seinen Widerruf in unserer elektronischen Kundendatei aufgenommen werden und er so über unsere Produkte, Neuheiten und Veranstaltungen bzw. Preisaktionen informiert werden kann.
13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
13.1 Ist der Kunde kein Verbraucher und ist nichts anderes vereinbart, dann gilt als Leistungs-/Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis A-6020 Innsbruck.
13.2 Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen. Sollte eine dieser vertraglichen Vereinbarungen/Bedingungen aus irgendeinem Grund unwirksam oder nichtig sein, so bleibt der restliche Teil der Bestimmungen gültig.